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Beitragserstattung in der Corona-Krise: Diese Möglichkeiten stehen Ihnen offen

16.07.2021
Die Corona-Krise dauert an. Immer häufiger melden sich Mitglieder, die ihren Beitrag nicht mehr bezahlen wollen. Doch können Sie als Vorstand dann einfach darauf verzichten? Oder müssen Sie die Beiträge in jedem Fall einfordern oder gar einklagen? Und wie sieht es aus, wenn Mitglieder, zum Beispiel wegen Arbeitsplatzverlust oder weil sie durch Corona in Kurzarbeit sind, die Beiträge einfach nicht mehr bezahlen können? Dürfen Sie dann nachsichtig sein und die Beiträge zurückerstatten? Schon in Nicht-Krisenzeiten ist das Thema „Beitrag“ ein heikles, aber gerade brennt es noch mehr und es stellen sich Fragen über Fragen. Die Antworten liefert Ihnen dieser Beitrag.

Mitgliedsbeiträge: Ein heikles Thema in schwierigen Zeiten

Es wird Sie vielleicht überraschen, aber kein Verein ist verpflichtet, Beiträge von seinen Mitgliedern zu erheben. Denn diesbezüglich gibt es keine gesetzliche Vorgabe. § 58 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt ledig- lich, dass die Satzung Ihres Vereins Bestimmungen enthalten „soll“, ob und welche Beiträge von Mitgliedern zu leisten sind.

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