Außerordentliche Mitgliederversammlung: Was Sie als Vorstand wissen müssen
06.04.2021- Das sind die Voraussetzungen für eine außerordentliche Mitgliederversammlung
- Wie wird einberufen?
- In diesen Fällen muss der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen
- So läuft eine außerordentliche Mitgliederversammlung ab
- Das gilt für die Versammlungsleitung
- Checkliste: So garantieren Sie einen ordnungsgemäßen Ablauf der außerordentlichen Mitgliederversammlung
Was sind die Voraussetzungen für eine außerordentliche Mitgliederversammlung?
Die Mitgliederversammlung ist das (höchste) Vereinsorgan. Sie ist gesetzlich in § 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlung. Es stellt deswegen auch keine unterschiedlichen Regeln hierfür auf. Nach den gesetzlichen Regeln sind außerordentliche und ordentliche Mitgliederversammlung also grundsätzlich hinsichtlich Ladungsfrist, Ablauf usw. gleich zu behandeln. Aber: Die Satzung Ihres Vereins kann unterschiedliche Regelungen für ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen vorsehen.
Als ordentliche Mitgliederversammlungen gelten die Versammlungen, die nach der Satzung in bestimmten Zeitabständen regelmäßig stattfinden. Als außerordentliche Mitgliederversammlungen gelten Versammlungen, die aus einem besonderen Anlass und außerhalb des üblichen Turnus einberufen werden.
Unterscheidet die Satzung Ihres Vereins zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlung, dann finden Sie dort auch Regelungen dazu, unter welchen Voraussetzungen Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung verlangen können. Die meisten Vereinssatzungen sehen vor, dass
- eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern ein entsprechendes Verlangen äußern muss,
- das Verlangen schriftlich beim Vorstand einzubringen ist,
- eine Tagesordnung für die außerordentliche Mitgliederversammlung vorzuschlagen ist.
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