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Ausschlussverfahren: Mit diesen Punkten sind Sie auf der sicheren Seite

28.05.2025
Natürlich haben Sie als Vorstand ein großes Interesse daran, die Mitglieder im Verein zu halten. Aber alles hat Grenzen. Denn leider gibt es immer wieder Mitglieder, die für einen Verein nicht mehr tragbar sind. Im Moment scheint es einen gesellschaftlichen Trend zu immer mehr Ich-Bezogenheit zu geben. Einzelne Mitglieder versuchen, ihre Interessen unbedingt durchzusetzen. Dabei nehmen sie keine Rücksicht auf die Interessen des Vereins oder anderer Mitglieder. Der Vereinsfrieden und das Image des Vereins werden gefährdet. Dann stellt sich die Frage, wie Sie als Vorstand hierauf reagieren können. Früher oder später taucht dann das Thema „Vereinsausschluss“ auf. Beiträge in Online-Foren, Leserfragen und nicht zuletzt auch Anfragen von Vereinen und Mitgliedern bei Vereinsrechtsanwälten zeigen, dass Ausschlussverfahren in Vereinen leider eine immer größere Rolle spielen. Für Sie als Vorstand ganz wichtig: Ein Ausschlussverfahren muss unbedingt erfolgreich sein und gegebenenfalls sogar einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Sonst haben Sie am Ende mehr verloren als gewonnen. In diesem Beitrag finden Sie daher alle wichtigen Aspekte zu einem erfolgreichen Ausschlussverfahren.

Vereinsausschluss und AfD-Mitgliedschaft: Was gilt nun?

Eine Frage wird immer wieder gestellt, nämlich: Können wir AfD-Mitglieder aus dem Verein ausschließen? Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz Anfang Mai bekannt gemacht hat, dass es die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft, bekommt diese Frage eine neue Dynamik. Unabhängig von der Frage, wie Sie als Vereinsvorstand persönlich zu der AfD stehen, sollten Sie diese Frage immer sachlich und nicht emotionsgeladen prüfen.

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