Beste App Vereinswelt Logo

Auskunft über Datenspeicherung und -verarbeitung: So reagieren Sie auf Anfragen von Mitgliedern und Dritten richtig

29.07.2025
Beim Thema Datenschutz geht es nicht allein darum, dass Ihr Verein die Daten seiner Mitglieder gut schützen muss, sondern auch um die Auskunftsrechte, die Mitglieder und andere Personen hinsichtlich der über sie gespeicherten Daten haben. Denn manchmal erreichen Sie Anfragen, in denen es um die Frage geht, welche Daten von (ehemaligen) Mitgliedern und anderen Sie im Verein verarbeiten. Auf solche Auskunftsersuchen müssen Sie reagieren, da ansonsten ein Bußgeld oder auch eine Schadenersatzzahlung drohen kann. Wie die Gesetzeslage im Hinblick auf die Auskunftsansprüche aussieht und wie Sie richtig auf solche Anfragen reagieren, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Auskunft über verarbeitete Daten: Transparenz ist das Ziel

Der rote Faden, der sich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zieht, ist der Transparenzgrundsatz. Die „betroffenen Personen“ müssen wissen, was mit ihren Daten passiert. Das heißt, dass Ihr Verein als „Verantwortlicher“ informieren muss, was er mit den Daten macht, die er verarbeitet. 

„Hallo, ich bin Vero – Ihr digitaler Vereinsassistent. Ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert bei allen Fragen rund um Ihre Vereinswelt.“