Aufsichtspflichten im Verein: So gehen Sie bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf Nummer sicher
12.06.2023- Aufsichtspflicht: Was ist darunter zu verstehen?
- Einwilligung der Eltern: Darauf kommt es an
- Das gilt für Beginn und Ende der Aufsichtspflicht
- Umfang der Aufsichtspflicht: Diese 4 Kernaufgaben sollten Sie kennen
- Arbeit mit Kindern und Jugendlichen: Diese Qualifikationen brauchen Ihre Übungsleiter und Betreuer
- Verletzung der Aufsichtspflichten: Diese Haftungsrisiken bestehen für den Verein
- Risikobegrenzung durch Versicherung
Aufsichtspflicht: Was ist darunter zu verstehen?
Die Aufsichtspflicht ist eine Pflicht, die sich eigentlich aus dem Erziehungsauftrag der Eltern für ihre Kinder ableitet. Sie ist dem Bereich der Personensorge zuzuordnen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) führt hierzu in § 1631 aus: „Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.“ Die Aufsichtspflicht besteht demnach in erster Linie gegenüber Minderjährigen. Gegenüber volljährigen Personen kommt eine Aufsichtspflicht hingegen nur bei Vorliegen besonderer Umstände wie Krankheit oder geistige Behinderung in Betracht.
Adressat der Aufsichtspflicht sind also zunächst die Eltern. Sinn und Zweck dieser Pflicht ist zum einen der Schutz der Minderjährigen vor Schäden und Gefahren. Zum anderen sollen auch Dritte und deren Eigentum vor einer Schädigung durch minderjährige Personen geschützt werden.
- Umfangreiche Wissensdatenbank mit über 150 Fachartikeln
- Monatlich mindestens 4 neue Artikel zu den wichtigsten Vereinsthemen
- Downloadbereich mit über 300 Arbeitshilfen
- Persönliche Expertenberatung – juristisch abgesicherte Antworten auf Ihre individuellen Fragen
- Orts- und zeitunabhängig – Ihr Vereinsportal, wann und wo immer Sie es brauchen
- Ihr exklusives Geschenk – Das Superbuch für Vereinsvorstände
- Ihr persönliches Startpaket für den Schnelleinstieg direkt nach Hause
- 14 Tage gratis testen