Aufsicht und Betreuung im Verein: So viel Kontrolle muss sein – und so viel Vertrauen dürfen Sie gewähren
06.11.2025
Es gehört zu den heikelsten Fragen im Vereinsalltag: Wie viel Aufsicht und Betreuung ist eigentlich nötig, wenn Kinder und Jugendliche im Verein aktiv sind? Wann reicht die bloße Sichtaufsicht, und wann müssen Sie als Übungsleiterin oder Übungsleiter sprichwörtlich neben dem Kind stehen? Ein neues Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts liefert dazu klare Maßstäbe. Der Fall stamm zwar aus dem Judosport, doch die Botschaft gilt weit über den Mattenrand hinaus – für Turnhallen, Vereinsheime, Chroproben, Ferienprogramme und Werkstätten gleichermaßen.
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