Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten 2024
26.09.2024
Wenn ich 2024 von „Elektronischer Rechnung“ spreche, ist eine Rechnung gemeint, die Ihnen bekannt ist: Ihr Verein bekommt per E-Mail eine Rechnung – oder Sie verschicken eine Rechnung per E-Mail. Meist im Format PDF. Ab 2025 ist alles anders. Denn ab dann gibt es die E-Rechnung, die Ihr Verein ab 01.01.2025 empfangen können muss und spätestens ab 01.01.2028 auch nur noch versenden bzw. erstellen darf. Und hier gelten noch weitere Vorschriften für Dokumentation und Aufbewahrung. Doch der Reihe nach.
- Elektronische Rechnungen im Verein 2024 und ab 2025: Ein ganz besonderer Fall für den Fiskus!
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Elektronische Rechnungen im Verein 2024 und ab 2025: Ein ganz besonderer Fall für den Fiskus!
Wenn ich 2024 von „Elektronischer Rechnung“ spreche, ist eine Rechnung gemeint, die Ihnen bekannt ist: Ihr Verein bekommt per E-Mail eine Rechnung – oder Sie verschicken eine Rechnung per E-Mail. Meist im Format PDF. Ab 2025 ist alles anders. Denn ab dann gibt es die E-Rechnung, die Ihr Verein ab 01.01.2025 empfangen können muss und spätestens ab 01.01.2028 auch nur noch versenden bzw. erstellen darf. Und hier gelten noch weitere Vorschriften für Dokumentation und Aufbewahrung. Doch der Reihe nach.
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