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Auf der rechtssicheren Seite: Urheberrecht bei der Nutzung von Bildern, Videos & Screenshots

12.05.2021
Das Web eröffnet Ihnen ungeahnte Möglichkeiten, Bilder und Videos zu suchen, zu teilen und für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Ist kein Copyright-Vermerk erkennbar, scheinen die Inhalte für alle Nutzer frei zugänglich zu sein. Aber Achtung: Das Urheberrecht macht deutlich, wo die Grenzen bei der freien Nutzung liegen. Dieser Beitrag erläutert Ihnen praxisnah, was Sie rund um den Einsatz von Bildern in Ihren Print- und Online-Medien beachten müssen.

Bildrechte, Urheberrechte und Nutzungsrechte: Was steckt wirklich hinter den Begriffen?

Ob für die Vereinszeitung, einen Info-Flyer oder die Webseite des Vereins: Wenn es um die Bebilderung der Vereinsmedien geht, wird gerne auf sogenannte Stockfotos zurückgegriffen, also auf Fotos aus öffentlichen Bilddatenbanken, manchmal sogar auf irgendwelche Fotos, die sich im Internet finden und deren Urheber keiner kennt. Das ist gefährlich, denn rund um die Bildrechte gibt es so manches zu beachten und Urheberrechtsverstöße können viel Ärger bedeuten und teuer werden. Deswegen müssen sie beim Datenschutz auf einiges achten.

Bildrechte, Urheberrechte, Nutzungsrechte, das sind nicht drei verschiedene Begriffe für ein und dasselbe. „Bildrechte“ ist vielmehr so etwas wie ein allgemeiner Oberbegriff. Bei den Bildrechten unterscheidet man zwischen den eigentlichen Urheberrechten und den Nutzungsrechten. Als Urheber, das heißt als Fotograf, haben Sie das Recht zu entscheiden, was mit den Bildern passiert. Zu den Urheberechten gehört auch das Recht auf Namensnennung.

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