Antworten auf die 8 wichtigsten Praxisfragen zur neuen Minijob-Grenze 2025
14.11.2024
Zum 1. Januar 2025 steigen Minijob-Grenze und Mindestlohn. Wenn Ihr Verein Minijobber beschäftigt, haben diese Änderungen unmittelbare Auswirkungen auf ihn. Schließlich sind damit auch Fragen verbunden wie: „Müssen wir die höhere Minijob-Grenze überhaupt berücksichtigen?“ „Wie lange dürfen Minijobber aufgrund des gestiegenen Mindestlohn jetzt maximal pro Monat arbeiten?“ Die Antworten auf die acht wichtigsten Praxisfragen für Vereine liefert Ihnen dieser Beitrag.
- Wie stark sind Minijob-Grenze und Mindestlohn gestiegen?
- Wie viel Stunden darf ein Minijobber 2025 maximal arbeiten?
- Wie werden mehrere Minijobs zusammengerechnet
- Wie beeinflusst die Erhöhung die Budgetplanung des Vereins?
- Müssen wir die Erhöhung auf 556 Euro überhaupt mitmachen?
- Dürfen Minijobber auch mal Mehrarbeit leisten?
- Sind Minijobber weiterhin rentenversicherungspflichtig?
- Ist ein Arbeitsvertrag mit Minijobbern Pflicht?
Wie stark sind Minijob-Grenze und Mindestlohn gestiegen?
Minijobber – oder bürokratisch korrekt: „geringfügig Beschäftigte“ – können nur eine gewisse Summe pro Monat verdienen, damit ihr Status als Minijobber erhalten bleibt. In diesem Fall führt der Verein pauschale Abgaben ab und zahlt den vereinbarten Lohn an den Minijobber brutto für netto aus, sofern dieser nicht in die Rentenversicherung (siehe Frage 7) einzahlt.
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