Anlage „Gem“: Mit dieser Ausfüllhilfe gelingt Ihnen die Erklärung über „Mein Elster“
07.07.2023
Wenn Ihr Verein gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient, sind Sie nach § 31 Abs. 1a S. 1 Körperschaftssteuergesetz verpflichtet, eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Die Abgabe muss heutzutage auf dem elektronischen Wege erfolgen. Hierzu steht Ihnen das Portal „Mein Elster“ zur Verfügung. Soll Ihr Verein in den Genuss der Befreiung von der Körperschaftsteuer kommen, müssen Sie spätestens alle drei Jahre zudem eine Gemeinnützigkeitserklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen: die sogenannte Anlage „Gem“. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Gemeinnützigkeitserklärung ausfüllen und übermitteln.
- Hier finden Sie das Formular für die Körperschaftsteuererklärung
- So füllen Sie das Hauptformular aus
- Ausfüllhilfe für Anlage „Gem“: Diese Angaben müssen Sie machen
- Teilseite 2: Erfassung der Gesamteinnahmen
- Teilseite 3: Angaben zur wirtschaftlichen Betätigung Ihres Vereins
- Sportvereine müssen die Teilseite 7 ausfüllen
- Teilseite 8: Angaben zu den Rücklagen des Vereins
- Der letzte Schritt: Die Übermittlung Ihrer ausgefüllten Formulare
Hier finden Sie das Formular für die Körperschaftsteuererklärung
Mit Hilfe der Gemeinnützigkeitserklärung, die Ihr Verein einreicht, werden alle drei Jahre die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung abgefragt. Anhand der Anlage „Gem“ prüft das Finanzamt also, ob Steuerfreiheit oder Steuerpflicht besteht. Die Gemeinnützigkeitserklärung ist ein Bestandteil der Körperschaftsteuererklärung.
Aus diesem Grund finden Sie das nötige Formular im Steuerportal „Mein Elster“ auch bei den Formularen zur Körperschaftsteuererklärung. Das heißt: Wenn Sie Ihre Gemeinnützigkeitserklärung auf elektronischem Wege einreichen möchten, loggen Sie sich bei Elster ein und klicken zunächst auf den Menüpunkt „Alle Formulare“ an. In der daraufhin erscheinenden Auswahl klicken Sie dann auf „Körperschaftsteuer“.
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