Anlage „Gem“: Mit dieser Ausfüllhilfe gelingt Ihnen die Erklärung über „Mein Elster“
07.07.2023
Wenn Ihr Verein gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient, sind Sie nach § 31 Abs. 1a S. 1 Körperschaftssteuergesetz verpflichtet, eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Die Abgabe muss heutzutage auf dem elektronischen Wege erfolgen. Hierzu steht Ihnen das Portal „Mein Elster“ zur Verfügung. Soll Ihr Verein in den Genuss der Befreiung von der Körperschaftsteuer kommen, müssen Sie spätestens alle drei Jahre zudem eine Gemeinnützigkeitserklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen: die sogenannte Anlage „Gem“. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Gemeinnützigkeitserklärung ausfüllen und übermitteln.
- Hier finden Sie das Formular für die Körperschaftsteuererklärung
- So füllen Sie das Hauptformular aus
- Ausfüllhilfe für Anlage „Gem“: Diese Angaben müssen Sie machen
- Teilseite 2: Erfassung der Gesamteinnahmen
- Teilseite 3: Angaben zur wirtschaftlichen Betätigung Ihres Vereins
- Sportvereine müssen die Teilseite 7 ausfüllen
- Teilseite 8: Angaben zu den Rücklagen des Vereins
- Der letzte Schritt: Die Übermittlung Ihrer ausgefüllten Formulare
Hier finden Sie das Formular für die Körperschaftsteuererklärung
Sie möchten den kompletten Inhalt sehen? Dann testen Sie Meine Vereinswelt 14 Tage GRATIS und profitieren Sie rund um die Uhr von diesen Vorteilen:
- Persönliche Expertenberatung – Feste Ansprechpartner für Ihre individuellen Fragen
- Stetig wachsende Wissensdatenbank – Über 300 Fachartikel mit monatlich 4 neuen Artikeln
- Downloadbereich mit über 500 Arbeitshilfen – Zeit sparen mit rechtlich abgesicherten Vorlagen und Mustern
- NEU: Mediathek – Kostenloser Zugang zu exklusiven Videos und Webinaren zu relevanten Vereinsthemen
- Ihr persönliches Startpaket inklusive Geschenk – Für den einfachen Schnelleinstieg Zuhause