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Anlage „Gem“: Mit dieser Ausfüllhilfe gelingt Ihnen die Erklärung über „Mein Elster“

07.07.2023
Wenn Ihr Verein gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient, sind Sie nach § 31 Abs. 1a S. 1 Körperschaftssteuergesetz verpflichtet, eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Die Abgabe muss heutzutage auf dem elektronischen Wege erfolgen. Hierzu steht Ihnen das Portal „Mein Elster“ zur Verfügung. Soll Ihr Verein in den Genuss der Befreiung von der Körperschaftsteuer kommen, müssen Sie spätestens alle drei Jahre zudem eine Gemeinnützigkeitserklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen: die sogenannte Anlage „Gem“. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Gemeinnützigkeitserklärung ausfüllen und übermitteln.

Hier finden Sie das Formular für die Körperschaftsteuererklärung

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