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Achtung, Scheinselbstständigkeit: In diesen 5 Schritten führen Sie eine Statusfeststellung für Ihre Übungsleiter durch

22.08.2024
Sind Ihre Übungsleiter als Selbstständige oder als abhängig Beschäftigte Ihres Vereins zu betrachten? Die Träger der Sozialversicherung haben hierzu eine knallharte Meinung: Wer mehr als die Übungsleiterpauschale erhält und nicht ganz bestimmte Kriterien erfüllt, ist sozialversicherungspflichtig. Das sehen die Landessozialgerichte genauso. Wird aber die Sozialversicherungspflicht erst spät festgestellt, also lange nachdem der Übungsleiter bei Ihnen begonnen hat, werden Nachzahlungen in enormer Höhe an den Verein berechnet. Deshalb sollten Sie immer eine Statusabfrage bei der Rentenversicherung starten, bevor ein Übungsleiter oder eine Übungsleiterin mit der Tätigkeit in Ihrem Verein beginnt. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, wie vorgehen müssen, um maximale Rechtssicherheit zu erreichen.
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