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4. Bürokratieentlastungsgesetz: Was Sie jetzt zur Textform und zur Schriftform wissen sollten

14.11.2024
Mit Veränderungen tun wir uns in Deutschland bekanntermaßen schwer. Da wundert es nicht, dass auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinen grundlegenden Bestimmungen für Vereine das Thema Digitalisierung noch nicht vollständig abbildet. Mit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz werden dazu aber erste Schritte unternommen. An einigen Stellen im BGB, unter anderen im Vereinsrecht, wird die bisher vorgesehene gesetzliche Schriftform nun an das digitale Zeitalter angepasst. In welchen Fällen das jetzt gilt, was die Konsequenzen sind und wie Sie Ihre Satzung fortschrittlicher gestalten können, als es der Gesetzgeber getan hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Übersicht: Schriftform, Textform und andere Formvorschriften

„Wer schreibt, der bleibt.“ Dieser alte Grundsatz prägt an vielen Stellen auch die Gesetze. So finden sich auch in den vereinsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) an einigen Stellen Formvorschriften für die verschiedensten Angelegenheiten. 

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