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Mitglieder: Rechte & Pflichten

Vereinsmitglieder: Rechte, Pflichten und die wichtigsten Informationen 

Wenn ein Verein seine Ziele auf produktivem Weg erreichen möchte, sind Vereinsmitglieder essenziell: Sie bilden das notwendige Gegenstück zum Vorstand und sorgen dafür, dass die Vereinsarbeit voran geht. Mit der Aufnahme in einen Verbund gehen auch für Vereinsmitglieder Pflichten und Rechte einher – die Basis für ein faires Miteinander innerhalb einer Organisation. Erfahren Sie hier, welche rechtlichen Punkte bei einer Vereinsmitgliedschaft wichtig sind, woran Sie beim Austritt eines Mitglieds denken müssen und wie Sie im Anschluss neue Ehrenamtliche anwerben können.

Mitglieder: Rechte & Pflichten

Die Aufnahme eines neuen Mitglieds – worauf muss ich achten?


Will ein Verein ein neues Mitglied aufnehmen, liegen die formalen Bedingungen ganz beim Verbund. Das BGB schreibt in § 58 lediglich fest, dass die Vereinssatzung Regelungen über den Ein- und Austritt enthalten soll. Das heißt: Beim Erstellen der Satzung müssen sich die Gründungsmitglieder überlegen, ob die Aufnahme eines Vereinsmitglieds an gewisse Voraussetzungen oder eine Kennenlernzeit geknüpft ist.

Gut zu wissen: Prinzipiell darf jede Person Mitglied eines Vereins werden – egal ob minderjährig oder volljährig. Bei Jugendlichen ist allerdings eine Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Anschließend gelten für minderjährige Mitglieder dieselben Rechte und Pflichten wie für Erwachsene – außer, es sind einschränkende Sonderregelungen in der Satzung vermerkt (z. B. Stimmrecht erst ab 16 Jahren).

Möchte jemand in einen Verein eintreten, muss dieser eine Beitrittserklärung oder einen Aufnahmeantrag abgeben – sie kann schriftlich, mündlich oder auch online erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in den Verein. So ist es dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung also möglich, einen Antrag ohne Begründung abzulehnen. Wer die Entscheidung zur neuen Mitgliedschaft trifft – also ob das finale Wort beim Vorstand, der Mitgliederversammlung oder bei beiden Organen liegt–, hängt von der Satzung ab.

Wichtig:  Dem Gesetz nach darf eine Mitgliedschaft weder vererbt, übertragen noch verpfändet werden (§ 38 BGB).

Das Vereinsleben mitgestalten: Mitgliedschaft in einem Verein


Eines ist klar: ohne Mitglieder kein Verein. Jeder Verbund benötigt engagierte Mitarbeiter, um seinen Vereinszweck und seine Ambitionen umzusetzen. Strukturell teilen sich Vereinsmitglieder hauptsächlich in den Vorstand und die Mitgliederversammlung auf – zwei Organe, die sich an unterschiedliche vereinsrechtliche Aspekte halten müssen und zusammen das Vereinsleben gestalten.

Die gängigste Form, einem Verein beizutreten, ist die ordentliche Mitgliedschaft: Mitglieder dieser Art beteiligen sich aktiv an der Vereinsarbeit und agieren miteinander auf einer gleichwertigen Ebene. Dazu existieren Sonderformen, die als zusätzliche Arten der Mitgliedschaft zu sehen sind – dazu gehören unter anderem:

  • die Fördermitgliedschaft

  • die Gastmitgliedschaft

  • die Jugendmitgliedschaft

  • die passive Mitgliedschaft

  • die Probemitgliedschaft

  • die Ehrenmitgliedschaft

  • die Tagesmitgliedschaft


Ermöglicht ein Verein, eine dieser abweichenden Mitgliedschaften anzutreten, gilt erneut: Die Satzung muss eine eindeutige Formulierung dazu enthalten. In diesem Fall lassen sich auch besondere oder eingeschränkte Rechte sowie Pflichten festlegen, die mit dem jeweiligen Mitgliedschaftstyp einhergehen.

Rechte einer Vereinsmitgliedschaft


Das Vereinsrecht schreibt ordentlichen Mitgliedern mit dem Beitritt in einen Verein klare Rechte zu. Solange also keine Sonderregelungen den Mitgliedsstatus anderweitig definieren, profitiert jedes Vereinsmitglied von folgenden Punkten:

  • Teilnahmerecht: Jedes Mitglied kann an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

  • Stimmrecht: Vereinsmitglieder dürfen in der Mitgliederversammlung eine Stimme abgeben. Einschränkungen müssen in der Satzung stehen (z. B. kein Stimmrecht für passive Mitglieder).

  • Nutzung des Vereinsgeländes und -inventars: Mitglieder eines Vereins haben das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen.

  • DatenschutzEin Vereinsmitglied darf entscheiden, was mit seinen Daten passiert und wie diese verarbeitet werden.

  • Auskunftsrecht oder Informationsrecht: Wenn gewünscht, muss der Vorstand den Mitgliedern Auskunft über den Status des Vereins geben.

  • Minderheitenrecht: Auch die Minderheit der Vereinsmitglieder darf die Einberufung einer Mitgliederversammlung fordern oder sogar erzwingen (§ 37 BGB).

  • Austrittsrecht: Jedes Mitglied hat jederzeit die Befugnis, aus dem Verein auszutreten – außer, die Satzung legt eine zeitliche Regelung fest. Die Kündigungsfrist darf trotzdem maximal zwei Jahre lang sein (§ 39 BGB).


Tipp:  Die Aspekte, die zum Auskunftsrecht zählen, richten sich nach dem sogenannten Rechenschaftsbericht. Dieser legt der Vorstand den Mitgliedern vor, um sie über vereinsinterne Prozesse zu informieren – dazu gehört beispielsweise die Finanzsituation sowie die Verwendung von Geldmitteln, die Entwicklung der Mitgliederstruktur oder geplante Kooperationen mit anderen Vereinen. Der Vorstand darf die Auskunft unter Umständen jedoch verweigern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Aussage das Persönlichkeitsrecht eines anderen Mitglieds verletzt oder die Erteilung einer Auskunft strafbar wäre.

Pflichten der Vereinsmitglieder


Tritt eine Person einem Verein bei, gleicht die Satzung einem Vertrag. Somit stimmt ein neues Vereinsmitglied gewissen Pflichten zu, die in der Vereinssatzung stehen und deshalb Teil der alltäglichen Vereinsarbeit sind. Beispiele innerhalb einer ordentlichen Mitgliedschaft sind:

  • Beitragspflicht: Sofern der Verein Mitgliedsbeiträge verlangt, sind diese pünktlich zu entrichten. Über die Art der Zahlungsform entscheidet der Verein – eine Erwähnung in der Satzung, ob der Mitgliedsbeitrag per Lastschrift, PayPal oder als Bar-Zahlung eingeht, ist nicht notwendig.

  • Treuepflicht: Als Mitglied eines Vereins erklären Sie sich dazu bereit, die Vereinsziele und -interessen zu fördern. Auch geht mit der Treuepflicht die Bereitschaft einher, Ämter zu übernehmen und aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.

  • Arbeitsstunden: Manche Vereine legen fest, wie viele Stunden pro Monat ein Mitglied für den Verbund zu leisten hat.


Hält sich ein Vereinsmitglied nicht an diese Pflichten oder handelt sogar vereinsschädigend, kann es zu einem Ausschluss des Mitglieds durch die Mitgliederversammlung kommen.

Wie haften Vereinsmitglieder?


Inwiefern ein Mitglied haftet, hängt mit der Art der Tätigkeit zusammen: Zunächst legt das BGB fest, dass der Schaden im Rahmen der Aufgaben entstanden sein muss, die der Satzung nach im Verantwortungsbereich des Vereinsmitglieds liegen (§ 31b Absatz 1 BGB). Wenn das Mitglied dazu rein ehrenamtlich agiert, kommt eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit infrage. Dasselbe gilt für Vereinsmitglieder, deren jährliche Vergütung in der Summe 840 Euro nicht übersteigt.

Dazu haben Vereinsmitglieder den Anspruch, sich von der Haftung befreien zu lassen. Dabei gilt erneut: Der Schaden muss auf eine vereinsrechtlich zugewiesene Tätigkeit zurückzuführen sein, die unentgeltlich oder unter der Vergütungs-Freigrenze ausgeführt wurde (§ 31b Absatz 2 BGB).

Die Beschlussmacht des Vereins: Die Mitgliederversammlung


Der Vereinsvorstand hat allein das sagen? Das stimmt so nicht: Denn neben der Vereinsspitze ist den anderen Vereinsmitgliedern in Form der Mitgliederversammlung eine große Entscheidungsmacht zuteil. So können beispielsweise vom Vorstand geplante Satzungsänderungen nur durchgeführt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit zustimmt. So ein Beschluss ist auch dann rechtens, sobald alle Mitglieder ihre Meinung schriftlich abgeben (§ 32 BGB).

Wann endet eine Vereinsmitgliedschaft?


Die Mitgliedschaft in einem Verein kann auf unterschiedliche Weisen erlöschen. Dazu zählen neben dem Tod eines Mitglieds sowie dem Auflösen des gesamten Vereins zwei Situationen: der freiwillige Austritt sowie der Ausschluss aus dem Verbund.

Ein freiwilliges Ende: Aus dem Verein austreten


Nach § 39 Absatz 1 BGB hat jedes Vereinsmitglied das Recht, jederzeit aus der Organisation auszutreten. Dafür muss die Person dem Vorstand oder einem vertretungsberechtigten Mitglied eine Austrittserklärung zukommen lassen. Mithilfe der Satzung lassen sich allerdings Einschränkungen aufstellen: Gängig ist in diesem Fall, dass ein Austritt immer am Ende eines Geschäftsjahres möglich ist. Dem Gesetz nach darf die Kündigungsfrist aber nicht länger als zwei Jahre sein.

Verhalten wider dem Vereinszweck: Ausschluss eines MitgliedsManchmal kann der unliebsame Fall auftreten, dass ein Vereinsmitglied wiederholt negativ auffällt oder die Vereinsarbeit erheblich stört. An dieser Stelle gibt es die Möglichkeit eines Ausschlussverfahrens. Konkrete Gründe für diesen Vorgang sind zum Beispiel:

  • vereinsschädigendes Verhalten

  • grobe Satzungsverstöße

  • kontinuierliches Nichterfüllen der Mitgliederpflichten

  • Verleumdung anderer (Vorstands-)Mitglieder

  • ständige Streitlust

  • keine Zahlung von Mitgliedsbeiträgen


Treten einer oder mehrere dieser Punkte auf, kann die Mitgliederversammlung den Ausschluss entscheiden. Grundsätzlich sollten Sie dennoch dem betreffenden Mitglied die Möglichkeit geben, sich zum Beschluss innerhalb einer Frist (z. B. zwei Wochen) zu äußern.

Wie finde ich neue Mitglieder für meinen Verein?


Ein abwechslungsreiches Vereinsleben gestaltet sich vor allem über neue Mitglieder: Sie bringen frischen Input in die Vereinsarbeit und sorgen dafür, dass der Verein bestehen bleibt. Die Suche nach Vereinsmitgliedern ist zwar nicht immer einfach, lässt sich aber mit konkreten Schritten umsetzen.

Einer der Grundsätze: Analysieren Sie die Situation Ihres Vereins. Ist der Vereinszweck klar definiert, sind Aufgaben sinnvoll verteilt, reichen externe Zahlungen an den Verein wie Spenden oder Fördergelder aus? Je besser sie Ihre Lage einschätzen, desto einfacher können Sie reagieren und produktive Lösungen konzipieren. Weitere Möglichkeiten, neue Vereinsmitglieder zu finden, sind:

  • Akquise mithilfe von aktiven Mitgliedern: Wer sich bereits für die Vereinsarbeit begeistert, kann am besten davon erzählen.

  • Jugendarbeit: Nachwuchs sorgt für neue Perspektiven – organisieren Sie eine Jugendversammlung und stellen Sie Ihren Verein der Zielgruppe vor.

  • Events: Veranstalten Sie Themenabende, Schnuppertage, Lesungen oder Vorträge, die zu Ihrem Verein passen und einen spannenden Eindruck hinterlassen.

  • Feedback von Mitgliedern einholen: So stellen Sie fest, was sich an bestehenden Kommunikationsstrukturen oder am Vereinsalltag verbessern lässt.

  • Förderung der Mitglieder: Vor allem für Sportvereine zu empfehlen, denn Erfolge machen auf Ihre Arbeit aufmerksam.

  • ÖffentlichkeitsarbeitInvestieren Sie die Zeit und pflegen Sie Kontakte mit öffentlichen Medien, die Ihren Verein bekannt machen – und setzen Sie sich mit Social Media auseinander.


Tipp:  Vergessen Sie nicht, im Rahmen der Mitgliedersuche die Höhe der Mitgliedsbeiträge zu überprüfen. Sind die Aufwendungen relativ hoch, werden die Kosten eventuell Interessierte mit geringerem Einkommen schnell abschrecken. Denken Sie also nicht nur an Ihren Vereinszweck, sondern auch an die soziale Struktur der Vereinsmitglieder.

Vereinsmitglieder: Die Basis des Vereinslebens


Eine gemeinsame Idee produktiv voranbringen: Vereinsmitglieder sind das, was einen Verein ausmacht. Sie bieten ihre Arbeitsleistung dem Zweck des Vereins und gestalten so aktiv die Gesellschaft. Die Rechte und Pflichten, die mit einer ordentlichen Mitgliedschaft im Verein einhergehen, haben dabei einen klaren Sinn: Sie helfen, den Vereinsalltag rechtlich zu strukturieren und alle Mitglieder vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Sonderregelungen für anderweitige Mitgliederformen lassen sich mithilfe der Satzung bestimmen.

Ein natürlicher und auch wichtiger Prozess der Vereinsarbeit ist die Fluktuation der Mitglieder. Schließlich bringen Neulinge andere Perspektiven, sodass das Ziel des Vereins immer wieder diskutiert, aber somit auch auf lange Sicht relevant bleibt. Auch die aktive Suche nach neuen Vereinsmitgliedern kann den Status quo bereichern, indem bestehende Muster hinterfragt werden oder neue Konzepte entstehen, die das zukünftige Vereinsleben optimieren.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Vereinsmitglieder



Wer darf in einem Verein Mitglied werden?


Grundsätzlich darf jeder ein Vereinsmitglied werden und eine Beitrittserklärung abgeben. Bei Minderjährigen ist eine Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Soll eine Aufnahme an Bedingungen geknüpft sein, muss das in der Satzung stehen.

Darf ich ein Vereinsmitglied rauswerfen?


Fällt ein Mitglied durch vereinsschädigendes Verhalten auf, können Sie ein Ausschlussverfahren einleiten. Hier bestimmt die Mitgliederversammlung, ob das betreffende Vereinsmitglied im Verein bleiben darf oder nicht. Geben Sie dem Mitglied aber die Chance, auf Ihren Beschluss zu reagieren.

Ich bin aktuell noch Vereinsmitglied, möchte aber kündigen – gibt es Vorlagen?


Ja, es gibt Eckpunkte, an die Sie sich im Falle einer schriftlichen Austrittserklärung halten können. Relevante Inhalte sind: das Kündigungsdatum, das schlussendliche Austrittsdatum, Widerruf der Einzugsermächtigung (Lastschrift für Mitgliedsbeiträge) sowie die Bitte, die Kündigung in Schriftform zu bestätigen.

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