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Vom Kaufen-Button bis zum Impressum: So gestalten Sie Ihren Online-Shop rechtssicher

23.03.2023
Ob als zusätzliche Einnahmequelle oder als PR-Instrument, immer mehr Vereine vertreiben ihre Merchandising-Produkte oder Fanartikel über einen eigenen Online-Shop. Das ist generell eine feine Sache. Aber weil sich hier Kunde und Verkäufer nicht persönlich treffen und ins Geschäft kommen, sind beim Verkauf von Waren über Online-Shops einige handelsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Vor allem im Hinblick auf die Information der Kunden, den Vertragsschluss bzw. den Widerruf gelten für Online-Shops einige besondere rechtliche Anforderungen, die Sie kennen sollten. Diese Beitrag bringt Sie auf die sichere Seite.

Wie kommen Kaufverträge in Ihrem Online-Shop zustande?

Wenn Sie Ihre Fanartikel über einen Online-Shop vermarkten, gelten für Sie die gleichen Spielregeln wie für alle Online-Händler. Das heißt: Neben dem klassischen Kaufvertragsrecht greifen zusätzlich die Vorschriften für Fernabsatzverträge. Denn der Kauf im Internet unterscheidet sich doch ein wenig vom normalen Einkauf in einem realen Geschäft, in dem Sie die Ware vorher sehen und anfassen und möglicherweise auch ausprobieren können.

Sozusagen um dieses Defizit zu kompensieren, sind Sie als Shop-Betreiber beispielsweise verpflichtet, produkt- und vertragsbezogene Informationen so einzubinden, dass der Verbraucher vor der Online-Bestellung Kenntnis davon nehmen kann. Schon kleine Formulierungsfehler bei Preisangaben oder Lieferzeiten, beim Datenschutz, in den AGB oder im Impressum können zu Problemen führen. Hier heißt es also aufpassen.

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