Vereinsvermögen anlegen in Null-Zins-Zeiten
22.11.2021
Zu Ihren wichtigsten Aufgaben als Vereinsvorstand gehört es, verantwortlich mit dem Vereinsvermögen umzugehen und Verluste zu vermeiden. In der aktuellen Null-Zins-Phase gibt es für konservative Sparanlagen allerdings kaum Zinsen, durch die Inflation verlieren sie sogar laufend an Wert. Aktien & Co. bieten zwar bessere Ertragschancen, bergen aber auch ein Verlustrisiko. Wie legen Sie das Vermögen Ihres Vereins also am besten an? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Vereinsgelder sinnvoll anlegen, welche Regeln dabei zu beachten sind und welche Anlagen Sie vermeiden sollten, um Ihre Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.
- Zeitnahe Mittelverwendung: Diese Ausnahmen gelten
- Vermögen anlegen: Was gibt die Rechtsprechung vor?
- Beachten Sie diese Regeln bei der Vermögensanlage
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- Verluste in der Vermögensverwaltung: Was der Fiskus akzeptiert
- Falsche Anlageentscheidungen: Sichern Sie sich mit einer Anlagerichtlinie ab
Zeitnahe Mittelverwendung: Diese Ausnahmen gelten
Finanzielle Mittel Ihres Vereins müssen Sie grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte Satzungszwecke verwenden, und zwar innerhalb von zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren nach dem Mittelzufluss. Das ist das sogenannte Gebot der zeitnahen Mittelverwendung aus § 55 der Abgabenordnung (AO). Damit soll verhindert werden, dass Ihr Verein ohne sachlichen Grund Gelder anhäuft, statt die Mittel für Ihre gemeinnützigen Zwecke zu nutzen. Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. In diesem Fall gibt es sogar gleich vier.
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