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Überraschung: Diese coronabedingten Ausnahmen gelten auch im neuen Jahr unverändert weiter

12.01.2023
Überraschend hat das Bundesfinanzministerium im Dezember 2022 die seit 2020 geltenden Corona-Sonderregeln für Vereine noch einmal verlängert. Das hat es mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 bekannt gegeben. Doch was gilt denn nun genau  und wie lange? Was bedeutet die Verlängerung der Corona-Ausnahmen konkret für Sie und Ihren Verein? Die Antworten liefert Ihnen dieser Beitrag.

Diese Corona-Sonderregeln gelten 2023 für Sie und Ihren Verein

„Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 (BStBl I S. 498) […] auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.“

Mit diesen Worten beginnt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit dem Aktenzeichen IV C 4 – S 2223/19/10003 :006 vom 12. Dezember 2022. Doch was heißt das konkret? Die folgende Übersicht verrät es Ihnen, und zwar von A wie „Auflösung von Rücklagen“ bis Z wie „zeitnahe Mittelverwendung“.

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