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So verhindern Sie, dass das Registergericht Eintragungen über Ihren Förderverein von sich aus löscht

04.08.2022
Dinge gibt’s, die gibt es gar nicht. Stellen Sie sich vor, Sie lassen beim Registergericht eine Eintragung machen – und die stellt sich als falsch heraus. Trotzdem wird Ihnen die Änderung verwehrt. Eingetragen sei eingetragen. Im Fall einer GmbH ist das jetzt tatsächlich passiert. Eine Gesellschafterliste wurde nicht mehr geändert (Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg vom 14.4.2021, Az. 7 W 89/20). Förder- und andere Vereine dagegen erleben oft eine ganz andere kuriose Situation: Das Gericht löscht Eintragungen, ohne dass sie diese Löschung veranlasst haben. Kann das auch Ihrem Förderverein passieren?

Eintragungen dürfen gelöscht werden

Klare Antwort – ja, das kann Ihrem Förderverein auch passieren. Denn da gibt es § 395 Abs. 1 Satz 1 Familienverfahrensgesetz (FamFG). Dieser Paragraf erlaubt es dem Vereinsregister, Eintragungen über Ihren Förderverein eigenständig zu löschen. Dann nämlich, wenn die bestehende Eintragung einen sogenannten „Mangel“ hat.

Was damit gemeint ist, zeigt ein Blick auf die häufigsten Praxisfälle, in denen Gerichte sogar von sich aus aktiv werden. Diese sind wichtig für Sie – getreu dem Motto: Eine Gefahr, die man kennt, ist keine mehr!

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