So legen Sie jetzt rechtssichere Vereinsstrafen für das Fehlverhalten von Mitgliedern in der Satzung fest
06.04.2021
Sie als Vereinsvorsitzender kennen die Situation: In Ihrem Verein bestehen Regeln in Form
von Satzung, Ordnungen und Beschlüssen, aber manche Vereinsmitglieder halten sich
nicht daran. Wie sollten, ja wie müssen Sie in einer solchen Situation reagieren? Welche
Mittel stehen Ihnen zur Verfügung, um die „Disziplin“ wiederherzustellen? Eines ist sicher, reagieren müssen Sie, sonst funktioniert Ihr Verein nicht mehr, da sich keiner mehr
an die Regeln halten wird. Welche Dinge Sie beachten müssen, damit Sie rechtssicher
Vereinsstrafen aussprechen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- So verankern Sie Vereinsstrafen in der Satzung
- Wen können Sie bestrafen?
- Welche Strafen sind möglich?
- Wer ist für die Verhängung von Strafen zuständig?
- Wie ist das Verfahren durchzuführen?
- Wie machen Sie dem Betroffenen die Strafe bekannt?
- Welche Rechtsschutzmöglichkeiten gibt es?
- So könnte Ihre Satzungsregelung aussehen
So verankern Sie Vereinsstrafen in der Satzung
Wenn Sie Vereinsstrafen aussprechen und vollziehen möchten, ist eine Satzungsregelung hierfür Pflicht. Hintergrund ist, dass Ihre Mitglieder aus der Satzung erkennen können müssen, welche Strafen der Verein aussprechen kann, was also auf sie zukommt.
Verfahrensvorschriften und Formalien können Sie in einer separaten Strafordnung regeln. Das hat folgende Vorteile:
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