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Mitgliedschaft im Verein: Mit diesen Satzungsregelungen sorgen Sie für klare Spielregeln

09.04.2021
Darum geht es: Die Mitglieder sind das Herzstück Ihres Vereins. Mit ihren Beiträgen finanzieren sie den Verein, und in der Mitgliederversammlung bestimmen sie über dessen Geschicke. Dabei sind die Formen der Mitgliedschaft beinahe so verschieden wie die Menschen in Ihrem Verein. Es gibt aktive und passive Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder etc. Diese haben unterschiedliche Rechte und Pflichten. Sie sehen: Das Thema „Mitgliedschaft“ ist ganz schön komplex. Und weil das so ist, ist es umso wichtiger, dass Ihre Satzung hier wasserdicht ist. In diesem Beitrag erfahren Sie daher, auf welche Klauseln es in Ihrer Satzung ankommt, um die zentrale Beziehung zwischen Mitglied und Verein für beide Seiten vernünftig zu regeln.

Aufnahmeverfahren

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme in den Verein. Um hier den ersten Fehler zu vermeiden, muss gerade das Aufnahmeverfahren richtig geregelt sein. Vermeiden Sie in Ihrer Satzung unbedingt den Begriff des „Beitritts“. Denn damit ist die einseitige Aufnahme durch das Mitglied selbst verbunden. Das heißt, steht in Ihrer Satzung der folgende Satz: „Die Aufnahme erfolgt durch Beitritt“, dann haben Sie keinerlei Möglichkeit, über die Aufnahme selbst zu entscheiden. Sehen Sie in Ihrer Satzung stattdessen besser einen schriftlichen Aufnahmeantrag vor, über den Sie als Vorstand abschließend entscheiden.

Formulierungsbeispiel
Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag beantragt. Über diesen entscheidet der Vorstand abschließend.
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