Können Sie aufgrund der hohen Energiekosten den Beitrag anheben?
09.03.2023Beitragserhöhung: In diesem rechtlichen Rahmen bewegen Sie sich
Erst Corona, dann Ukraine-Krieg, Inflation und Energiepreisschock: Mit den Entwicklungen der letzten drei Jahre hätte wohl kaum ein Vereinsvorstand gerechnet. Da treibt der Blick in die Vereinskasse so manchem Vorsitzenden den Schweiß auf die Stirn. Und natürlich steht dann auch die Frage im Raum: „Könnten wir als Ausgleich vielleicht die Beiträge erhöhen?“
Vereinsrechtlich ist die Frage leicht zu beantworten: Das Organ, das für den Beschluss einer „Beitragsanpassung“ oder „Beitragserhöhung“ zuständig ist, kann natürlich immer einen entsprechenden Beschluss fassen. Wer dieses Organ ist, ist in der Satzung Ihres Vereins geregelt. In der Regel ist dies die Mitgliederversammlung. Fehlt in Ihrer Satzung eine Regelung, ist sie es per se. Das heißt: Um die Beitragserhöhung zu beschließen, müssen Sie eine Mitgliederversammlung einberufen, die dann darüber entscheidet.
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