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Geldspenden deutlich vereinfacht: Schon seit 1.1.2021 brauchen Sie für Spenden bis 300 Euro keine Spendenbescheinigung mehr auszustellen

07.07.2022
Weniger Arbeit für Sie: Für Spenden bis 300 Euro (vorher: 200 Euro) gilt der „vereinfachte Spendennachweis“. Das heißt: Sie brauchen für Geldspenden bis zu diesem Betrag keine Spendenbescheinigung mehr auszustellen. Verankert ist der „vereinfachte Spendennachweis“ in § 50 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).

So funktioniert es

Damit eine Spenderin oder ein Spender einen Nachweis für das Finanzamt hat, genügt der Spenderin oder dem Spender

  • der Bareinzahlungsbeleg oder
  • die Buchungsbestätigung, beispielsweise der Kontoauszug eines Kreditinstituts oder
  • der PC-Ausdruck beim Online-Banking.
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