Einspruch gegen Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte des Finanzamts: So wehren Sie sich erfolgreich
18.10.2022
Das Finanzamt erlässt eine ganze Menge Verwaltungsakte gegen Ihren Verein. Dazu zählen auch die Steuerbescheide. Doch nicht alle diese Verwaltungsakte und Bescheide müssen inhaltlich auch richtig sein. Vor allem viele kleine Vereine wehren sich dann nicht, weil sie den bürokratischen Aufwand scheuen oder nicht wissen, was zu tun ist. Damit das bei Ihnen nicht so bleibt, erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie korrekt Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen, um zu Ihrem Recht gegenüber dem Fiskus zu kommen. Damit Ihnen das gelingt, finden Sie im Beitrag auch einige Musterschreiben, die Sie zur Kommunikation mit dem Finanzamt nutzen können.
- Was ist überhaupt ein Verwaltungsakt?
- Das tun Sie, wenn Ihnen ein Bescheid nicht zugegangen ist
- Einspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen: So geht´s
- Diese Formerfordernisse müssen Sie bei einem Einspruch beachten
- So beantragen Sie eine Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids
- So läuft das Einspruchsverfahren ab
- Einspruch gegen Prüfung des Finanzamts: Das müssen Sie wissen
- Hinweis zu Einsprüchen gegen die Gewerbesteuer
Was ist überhaupt ein Verwaltungsakt?
Als Verein bekommen Sie häufiger Post vom Finanzamt. Doch nicht jedes Schreiben stellt auch einen Verwaltungsakt dar. Vereinfacht gesagt ist ein Verwaltungsakt eine Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme einer Behörde, mit der ein Einzelfall rechtsgültig geregelt wird. Dabei muss der Verwaltungsakt nach außen, also gegen Sie, eine unmittelbare Rechtswirkung entfalten. Die in Vereinen bekanntesten Verwaltungsakte dürften folgende sein:
- Steuerbescheide,
- Prüfungsanordnungen,
- verbindliche Auskunft
- Bescheid über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
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