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Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – im Verein finanzamtssicher umgesetzt

26.05.2021
Am 11. Juli 2019 kam überraschend ein Schreiben des Finanzministeriums: Die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ wurden überarbeitet (BMF, koordinierter Ländererlass, Az. IV A 4 – S-0316 / 19 / 10003 :001). An diese Grundsätze müssen Sie sich auch als Verein halten. Denn einen ungeordneten, fehlerhaften oder gar chaotischen Jahresabschluss akzeptiert das Finanzamt auch von Vereinen nicht. Auch Ihre Mitglieder würden Ihnen in diesem Fall die Entlastung vermutlich verweigern. Bei den laufenden Aufzeichnungen und im Jahresabschluss sind also diese Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung maßgeblich. Erfahren Sie in diesem Beitrag daher anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie Sie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung finanzamtssicher umsetzen und mögliche Stolperfallenzuverlässig vermeiden.

GoB gelten auch für Vereine

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind allgemeingültige Buchhaltungsregeln, die sich aus Gesetzen, aus der Rechtsprechung und der kaufmännischen Praxis ableiten. Sie sind bei Finanzbehörden und Gerichten anerkannt und finden Anwendung bei Gesetzeslücken und Zweifelsfragen der Gesetzesauslegung. Um die Finanzen Ihres Vereins zu regeln ist es wichtig, dass Sie sich mit diesen Grundsätzen vertraut machen.

Die GoB gelten nicht etwa nur für bilanzierungspflichtige Wirtschaftsunternehmen, sondern für jeden, der verpflichtet ist, seine Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen, also auch für Sie als Verein, denn Sie müssen den Finanzbehörden regelmäßig nachweisen, dass Ihre Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht (§ 63 III AO). Zu den wichtigsten Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zählen:

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