Das große Abc der Vereinsfinanzen
22.09.2022
Es gibt sie immer wieder: Zweifelsfälle bei den Vereinsfinanzen, die Sie als Schatzmeister bei der Recherche viel Zeit kosten können. Und die, sollten Sie nicht auf die richtige Antwort stoßen, sogar die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins in Gefahr bringen können. Wie werden wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb wirklich sauber voneinander getrennt? Wie oft muss unser Verein eigentlich eine Steuererklärung abgeben? Müssen wir Wirtschaftsgüter tatsächlich abschreiben? Es sind Fragen wie diese, die mir oft begegnen. Damit Ihnen langes Suchen erspart bleibt, habe ich für Sie dieses Abc erstellt. So finden Sie immer schnell die passende Antwort, wenn Sie über eine dieser Zweifelsfragen stolpern. Los geht‘s!
- Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zum Zweckbetrieb
- Abschreibung
- Anlageverzeichnis und Umlaufvermögen
- Ausgaben, steuerschädliche
- Bereiche, steuerliche
- Bilanzierungspflicht
- Buchführung, Grundsätze
- Finanzamt, Prüfliste
- Gewerbesteuer
- Gewinnermittlung
- Körperschaftsteuer
- Körperschaftsteuererklärung
- Mittelverwendung, zeitnahe
- Sponsoring, Zuordnung
- Umsatzsteuer
- Umsatzsteuererklärung
- Verwendung des Vereinsvermögens
- Werbeeinahmen, Pauschalierung
Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zum Zweckbetrieb
Die „magische“ Umsatzgrenze liegt bei 45.000 Euro im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ist der Umsatz (inkl. Umsatzsteuer) im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb höher als 45.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer), wird der Gewinn aus diesem Bereich steuerpflichtig.
Sie können den Gewinn zwar senken, indem Sie alle Kosten aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abziehen – aber auch wirklich nur diese (BFH, Urteil vom 27.3.1991, Az. I R 31/89). Fallen Kosten sowohl im Zweckbetrieb als auch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an (gemischt genutzte Güter), müssen Sie diese entsprechend aufteilen.
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