Corona-Ausnahmen im Verein: Mit Transparenz und einem detaillierten Finanzbericht umgehen Sie alle steuerrechtlichen Fallstricke
08.12.2022- Diesen Zweck erfüllt der Finanzbericht
- Corona-Falle 1: Spendenaktionen unabhängig vom Vereinszweck
- Corona-Falle 2: Satzungsfremde Mittelverwendung zur Bewältigung der Pandemie
- Corona-Falle 3: Ausgleich von Verlusten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Corona-Falle 4: Weiterzahlung der Übungsleiterpauschale trotz Ausfall des Vereinsbetriebs
- Corona-Falle 5: Zeitnah zu verwendende Mittel wurden nicht rechtzeitig ausgegeben
- Corona-Falle 6: Auflösung von Rücklagen, die zu anderen Zwecken gebildet wurden
- Corona-Falle 7: Trotz fehlender Satzungsregelung wurden Mitgliedsbeiträge erlassen
- Corona-Falle 8: Spendenbescheinigung statt Rückerstattung des Ticketpreises
- Corona-Falle 9: Unterstützung für von Corona betroffene Künstler und Solo-Selbstständige
- Corona-Falle 10: Kein Insolvenzantrag trotz coronabedingter Zahlungsunfähigkeit
Diesen Zweck erfüllt der Finanzbericht
Als Vorstand des Vereins sind Sie verpflichtet, der Mitgliederversammlung gegenüber Rechenschaft über Ihr Handeln abzulegen. Dies geschieht in der Regel in Form des Rechenschaftsbericht. Der Rechenschaftsbericht des Vorstands gegenüber der Mitgliederversammlung erfüllt gleich mehrere Funktionen: Er dient zum Nachweis der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Vorstands, er bestimmt die Reichweite der Entlastung und er dient dem Finanzamt dazu, die Tätigkeiten des Vereins zu prüfen. Denn das Finanzamt will wissen, ob sich Ihr Verein tatsächlich noch überwiegend gemeinnützig betätigt oder ob möglicherweise der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb überhandgenommen hat.
Ein wichtiger Bestandteil des Rechenschaftsbericht ist der Finanzbericht, oft auch „Kassenbericht“ genannt. Rechtliche Grundlage für den Finanzbericht ist § 259 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der vorschreibt, dass Sie Ihren Mitgliedern eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben vorlegen.
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