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Aufbewahrungspflichten für Vereine: Die große Übersicht für 2023

03.08.2023
Als Schatzmeisterin oder Schatzmeister müssen Sie Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten beachten. Ob ihr Verein nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung macht oder bilanziert, spielt dabei keine Rolle. Wer die Aufbewahrungsfristen missachtet, begibt sich auf sehr dünnes Eis. Welche Unterlagen Sie in welchem Zeitraum aufbewahren müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Unverzichtbar: Ihre betriebsprüfungs- und finanzamtssichere Dokumentation

Für sogenannte Gewerbetreibende (also auch dann, wenn Ihr Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält) ist die Sache klar: Es müssen „Bücher“ geführt werden. Für Ihren Verein sind hierfür unter anderem die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen der §§ 140 ff. Abgabenordnung (AO) relevant.

Die AO unterscheidet – wie das vor allem für Gewerbetreibende ebenfalls relevante Handelsgesetzbuch (HBG) – zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Unternehmen, insbesondere was die Pflicht zu einer doppelten Buchführung und zur Führung anderer Bücher angeht (§§ 140 bis 144 AO).

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