Aufbewahrungspflichten für Vereine: Die große Übersicht für 2023
03.08.2023
Als Schatzmeisterin oder Schatzmeister müssen Sie Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten beachten. Ob ihr Verein nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung macht oder bilanziert, spielt dabei keine Rolle. Wer die Aufbewahrungsfristen missachtet, begibt sich auf sehr dünnes Eis. Welche Unterlagen Sie in welchem Zeitraum aufbewahren müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Unverzichtbar: Ihre betriebsprüfungs- und finanzamtssichere Dokumentation 2023
- Von Handelsbüchern bis Rechnungen: Definitionen der aufzubewahrenden Unterlagen
- Faustformel für die Aufbewahrungsfrist: So entscheiden Sie richtig
- Vorsicht, Falle: Beachten Sie unbedingt den 3-Jahres-Zeitraum für Steuererklärungen
- Ausnahmen: Wann Sie Unterlagen trotz abgelaufener Aufbewahrungsfrist nicht vernichten dürfen
- Aufbewahrung von vereinsinternen Unterlagen
- So umgehen Sie die 4 Hürden der elektronischen Rechnung
- Digitale Ablage: Was der Fiskus von Ihnen erwartet
- Ältere Dokumente nicht mehr auffindbar: Was Sie tun können
- So gehen Sie bei Rechnungen auf Thermopapier vor
Unverzichtbar: Ihre betriebsprüfungs- und finanzamtssichere Dokumentation
Für sogenannte Gewerbetreibende (also auch dann, wenn Ihr Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält) ist die Sache klar: Es müssen „Bücher“ geführt werden. Für Ihren Verein sind hierfür unter anderem die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen der §§ 140 ff. Abgabenordnung (AO) relevant.
Die AO unterscheidet – wie das vor allem für Gewerbetreibende ebenfalls relevante Handelsgesetzbuch (HBG) – zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Unternehmen, insbesondere was die Pflicht zu einer doppelten Buchführung und zur Führung anderer Bücher angeht (§§ 140 bis 144 AO).
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Meine Vereinswelt 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von diesen Vorteilen:
- Umfangreiche Wissensdatenbank mit über 150 Fachartikeln
- Monatlich mindestens 4 neue Artikel zu den wichtigsten Vereinsthemen
- Downloadbereich mit über 300 Arbeitshilfen
- Persönliche Expertenberatung – juristisch abgesicherte Antworten auf Ihre individuellen Fragen
- Orts- und zeitunabhängig – Ihr Vereinsportal, wann und wo immer Sie es brauchen
- Ihr exklusives Geschenk – Das Superbuch für Vereinsvorstände
- Ihr persönliches Startpaket für den Schnelleinstieg direkt nach Hause
- 14 Tage gratis testen